Selbstzahler
Ich schließe mit Ihnen einen individuell auf Ihr Anliegen abgestimmten Behandlungsvertrag ab. Die Kosten für eine Einzelstunde (50 Min.) betragen 85€. Gern informieren wir Sie über alle Einzelheiten im kostenlosen Erstgespräch.
Erstattung über Heilpraktikerleistungen
Manche Krankenkassen erstatten (Teil-)Beträge bei Heilpraktiker-Behandlungen. So können Sie sich einen Teil Ihrer Kosten durch Einsendung unserer Rechnung zurückerstatten lassen, wenn Sie bei mir eine Leistung in Anspruch nehmen, die den Vorgaben entspricht.
Kostenerstattungs-verfahren
Wenn Sie für sich selbst (bis 21 Jahre) oder Ihr Kind keinen Therapieplatz erhalten haben bei KollegInnen mit Kassenzulassung oder mit langen Wartezeiten rechnen müssen, können Sie bei der Krankenkasse beantragen, dass die Behandlung in meiner Privatpraxis übernommen wird.
Private Krankenversicherungen
Für Kinder & Jugendliche (bis 21) ist bei uns eine Abrechnung über die private Krankenversicherung möglich. Bitte erkundigen Sie sich nach Ihren jeweiligen vertraglichen Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlung.
Berufsgenossenschaft | Unfallversicherung
Bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Einschränkungen besteht für Klienten bis 21 Jahren ggf. die Möglichkeit der Abrechnung über die BG oder die gesetzliche Unfallversicherung.
Opferentschädigung (OEG)
Menschen, die infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs oder durch dessen Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung & Heilbehandlung haben.