Psychotherapie | Coaching | Supervision
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Abrechung über die Berufsgenossenschaft

Diese Abrechnungsform ist bei Vermittlung über die Berufsgenossenschaft oder zuständige Durchgangsärzte möglich bei Klienten bis 21 Jahren.

Die Kosten für eine Psychotherapie können über die Berufsgenossenschaft übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich gesetzlicher Unfallversicherungen fallen, wie dies z.B.  bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall sein kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Möglichkeiten.

 

 

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